Viele Rentner erfüllen sich mit einem Alterswohnsitz im Ausland einen Lebenstraum. Hier erfahren Sie, was mit Ihrer Rente passiert und wie Sie an Ihr Geld kommen.
Bereits 1,5 Millionen deutsche Rentner verbringen ihren Lebensabend im Ausland. In der Regel überweist die Rentenkasse die Altersbezüge auch in andere Länder. In bestimmten Fällen kann es allerdings zu Rentenkürzungen kommen. Planen Sie also einen Umzug ins Ausland sorgfältig und informieren Sie sich im Vorfeld über die aktuellen Bestimmungen für einen solchen Fall.
Rentner: Erstwohnsitz im Ausland
Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz dauerhaft ins Ausland, müssen Sie die Rentenversicherung auf jeden Fall rechtzeitig über etwaige Adress- und Kontenwechsel o.ä. informieren. Einfacher wird die bürokratische Abwicklung, wenn es Ihnen möglich ist, Ihren Erstwohnsitz in Deutschland zu behalten. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, wenn Sie vorhaben, nur eine bestimmte Zeit im Jahr im Ausland zu leben. In einem solchen Fall würde sich für Sie nichts ändern: Die Rentenkasse würde Ihnen wie bisher die Rente auf Ihr deutsches Konto überweisen.
Wohnsitz im Ausland: Steuerabzüge bei der Rente
Bis 2005 galt die Regelung, dass deutsche Rentner, die im Ausland leben, ihre Rente nicht versteuern müssen. Mit der Neuregelung der Rentenbesteuerung hat sich das geändert. Jetzt sind auch Renten, die die Rentenkasse ins Ausland ausbezahlt, steuerpflichtig. Aktuell beträgt der Anteil, auf den der Fiskus Steuern erhebt, 64 Prozent. Außerdem haben Rentner, die Ihren Lebensabend im Ausland verbringen, keinen Anspruch auf den Grundfreibetrag von 8400 Euro. Das kann zu einer bösen Überraschung führen, denn die Rente muss nun komplett versteuert werden und es kann zu erheblichen Steuerabzügen kommen. Sollte das Finanzamt bereits Steuernachzahlungen von Ihnen fordern, lassen Sie sich auf jeden Fall fachkundig beraten. Denn es gibt durchaus die Möglichkeit aus dieser Steuerfalle heraus zu kommen. Und zwar indem Sie einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen und so für sich den Grundfreibetrag geltend machen.
Rentenkürzungen im Ausland?
Sind sie Empfänger einer Berufsunfähigkeitsrente oder erhalten die Rente für Spätaussiedler und wohnen im Ausland, kann es sein, dass Sie mit Renteneinbußen rechnen müssen. Detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der deutschen Rentenversicherung. Bekommen Sie zusätzlich zu Ihrer Rente eine Grundsicherung, müssen Sie ebenfalls aufpassen: Jeder längere Aufenthalt im Ausland muss vom Grundsicherungsamt genehmigt werden. Denn um die Grundsicherung zu bekommen, muss der Antragsteller seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.