Betreutes Wohnen in einer Residenz bietet barrierefreies und altersgerechtes Wohnen mit angeschlossenem Betreuungsservice. Sie schließen dabei zwei separate Verträge ab: einen Mietvertrag und einen Vertrag über die Serviceleistungen der Betreuung.
Betreutes Wohnen: Tipps für den Mietvertrag
Achten Sie unbedingt darauf, dass der Mietvertrag keine versteckten Betreuungsleistungen erhält. Die Miete fällt auf Grund der besonderen baulichen Ausstattung (Barrierefreiheit) zwar meist etwas höher aus als die ortsüblichen Mieten in entsprechender Lage, aber mehr als 20 Prozent sollte dieser Aufpreis ohne triftigen Grund nicht betragen.
Wichtig: Auch bei den Nebenkosten entscheidet das normale Mietrecht! Achten Sie also darauf, dass im separaten Betreuungsvertrag nicht etwa Leistungen auftauchen, die eigentlich der Vermieter tragen müsste. Eine defekte Heizung oder ein kaputte Toilettenspülung sind Sache des Vermieters und nicht Teil der Betreuung.
Klären Sie also unbedingt vorher, an wen Sie sich bei anfallenden Reparaturen wenden müssen, direkt an den Vermieter oder an den Hausmeister der Anlage. Eine Besonderheit bei Mietverträgen des betreuten Wohnens ist, dass der Vermieter Ihnen nicht wegen Eigenbedarf kündigen darf. Im Mietvertrag sollte diese Klausel also unbedingt enthalten sein.
Betreutes Wohnen: Darauf sollten Sie beim Betreuungsvertrag achten
Er besteht aus zwei Teilen: Im Ersten wird die Grundversorgung Ihrer Betreuung beschrieben, über die monatlich pauschal abgerechnet wird. Es sollte genau festgelegt sein, welche Leistungen in diesem Betreuungs-Basispaket enthalten sind. Im zweiten Teil des Vertrages werden zusätzliche Wahlleistungen genau definiert, die je nach Bedarf in Anspruch genommen und einzeln bezahlt werden können. Undifferenzierte Pauschalangebote sollten Sie nicht akzeptieren.
goliving.de-Tipp: Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Ratgeber „Optimales Wohnen und Leben im Alter“ von Hans-Herbert Holzamer, erschienen bei Linde international.