Herabstürzende Schneelawinen oder Eiszapfen sollten Wohnungseigentümer aus Haftungsgründen im Winter im Blick haben. Aber auch schneefreie Stellen auf dem Dach oder Eiszapfen an Dachrinnen sind bemerkenswert. Sie können ein Indiz dafür sein, dass die Wärmedämmung nicht stimmt.
Ist das Dach reparaturbedürftig und wollen Wohnungseigentümer bei der Reparatur das Dach dämmen, können sie dies als modernisierende Instandsetzung mit einfacher Mehrheit beschließen. Voraussetzung dafür: Die Maßnahme ist wirtschaftlich, das heißt, sie amortisiert sich innerhalb von zehn Jahren.
Müssen mehr als zehn Prozent der Dachfläche repariert oder erneuert werden, entfällt das Kriterium Wirtschaftlichkeit. Denn die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 verlangt in diesem Fall eine energetische Sanierung.
Da durch die Wärmedämmung eine gesetzliche Vorschrift erfüllt wird, handelt es sich um eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit einfacher Mehrheit beschlossen und von jedem einzelnen Eigentümer verlangt werden kann.
Ist das Dach intakt, gilt die freiwillige Wärmedämmung als Modernisierung: Dreiviertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer und mehr als die Hälfte aller Personen mit Miteigentumsanteilen müssen zustimmen.