Frauen sind von der wachsenden Altersarmut besonders betroffen. Sie haben Ausfallszeiten durch Babypause, Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen. Deshalb sollten Frauen rechtzeitig rechnen und entsprechend privat vorsorgen.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhält eine Frau in Westdeutschland derzeit durchschnittlich 473 Euro Rente, Männer hingegen 970 Euro und somit mehr als das Doppelte. In Ostdeutschland beträgt das Verhältnis 676 Euro zu 1044 Euro – ebenfalls zuungunsten der Frauen.
Rente für Frauen: Arm durch Pflege der Angehörigen
Hauptgründe für diese Diskrepanz: Frauen verdienen noch immer im Durchschnitt deutlich weniger als Männer und haben zudem häufig Lücken in ihren Rentenbeitragsjahren, weil sie aufgrund von Schwangerschaft und Erziehungsurlaub pausieren mussten – oder nach ihrer Babypause schwer ins Arbeitsleben zurückgefunden haben.
Frauen unterbrechen oder reduzieren ihre Erwerbstätigkeit aber nicht nur für die Erziehung der Kinder. Auch die Last der Pflege von Angehörigen – ein immer größeres Problem in einer alternden Gesellschaft – wird überwiegend von Frauen getragen.
All diese „Ausfallzeiten“ haben zur Folge, dass die Frauen in hohem Maße auf das Einkommen ihrer Männer vertrauen müssen. Allerdings sollte frau sich darauf besser nicht verlassen, da jede dritte bzw. in den Städten sogar jede zweite Ehe geschieden wird. Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels dürfte sich das Problem der Altersarmut von Frauen in Zukunft sogar weiter verschärfen.
Altersvorsorge: Frauen brauchen andere Beratung
Aktuelle Studien geben allerdings Hoffnung, dass Frauen das Thema Altersvorsorge jetzt ernster nehmen. Eine Untersuchung unter Beteiligung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Heidenheim ergab, dass sich Frauen in immer stärkerem Maße in der Familie mit Versicherungs- und Finanzfragen befassen – und damit die eigentlich wichtigen Gesprächspartner von Versicherungs- und Finanzberatern sind.
Auch ihre längere Lebenserwartung und die durchschnittlich deutlich größeren Versorgungslücken im Bereich der privaten Altersvorsorge macht sie zu interessanten Kundinnen. Die Heidenheimer Studie empfiehlt deshalb einen Wandel in der Finanzberatung: Demnach wünschen sich Frauen eine verständliche Sprache und nicht zu viele Fachausdrücke. Bei den Altersvorsorge-Produkten selbst ist Flexibilität gefragt: Aufgrund des Risikos vieler Erwerbsunterbrechungen sind solche anpassungsfähigen Verträge von großer Bedeutung.
Frühzeitig mit privater Vorsorge beginnen
Wer den Gürtel im Alter nicht deutlich enger schnallen will, sollte – ob Frau oder Mann – vor allem frühzeitig mit der privaten Vorsorge beginnen. Niedrige Sparbeiträge summieren sich mit der Zeit zu einem stolzen Kapitalstock; dieser verzinst sich von Jahr zu Jahr immer üppiger.
Dieter Sprott, Rentenexperte bei den Ergo Direkt Versicherungen, verdeutlicht diesen Effekt an einem Rechenbeispiel: „Um bei unserer ‚Zusatz-Rente‘ mit 60 Jahren auf eine Kapitalabfindung inklusive nicht garantierter Gewinne von 50 000 Euro zu kommen, müsste eine 25-Jährige monatlich lediglich 55,98 Euro zurücklegen. Wer dagegen erst mit 45 Jahren anfängt, müsste monatlich schon 209,32 Euro sparen, um dieselben 50 000 Euro Abfindung zu erlangen.“
Berechnung der Altersrente für Frauen
Die Altersrente erhalten laut Deutscher Rentenversicherung vor 1952 geborene Frauen auf Antrag, die
- das 60. Lebensjahr vollendet haben
- nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben und
- die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllen.
Darüber hinaus dürfen sie die Hinzuverdienstgrenze » nicht überschreiten. Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente wurde auf das 65. Lebensjahr angehoben. Bei Inanspruchnahme vor Vollendung des 65. Lebensjahres müssen Rentenabschläge » in Kauf genommen werden.
Auf die Wartezeit von 15 Jahren sind anzurechnen:
- Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge)
- Kindererziehungszeiten
- Pflichtbeiträge für Zeiten der nicht berufsmäßigen Pflege eines Angehörigen
- Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten oder unter Lebenspartnern
- Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers
- Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
- Ersatzzeiten (zum Beispiel Flucht, politische Haft in der DDR)
Für Geburtsjahrgänge 1952 und jünger gibt es diese Altersrente nicht mehr. Die Altersgrenze bei der Altersrente für Frauen verbleibt – auch nach der Anhebung der Altersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre bei der Regelaltersrente – bei 65 Jahren.