Jedes vierte Paar trennt sich jenseits der 50. Also in einem Alter, in dem die Kinder meistens aus dem Haus sind. Abgesehen von den seelischen Blessuren, hat eine späte Scheidung auch finanzielle Folgen
Je länger ein Paar verheiratet war, umso gravierender sind die Verluste, wenn sie sich trennen – für beide. Zumindest dann, wenn die Ehe eine Zugewinngemeinschaft darstellt und keine Gütertrennung vereinbart wurde. In diesem Fall gilt die klare Regelung: Alles, was Ihnen bereits vor der Ehe gehörte, dürfen Sie behalten. Alles, was nach der Hochzeit gemeinsam erwirtschaftet wurde, wird geteilt. Dabei gilt der Begriff „gemeinsam erwirtschaftet“ auch, wenn ein Ehepartner berufstätig war, also ein Gehalt bezog und der andere sich ausschließlich um die Kinder gekümmert hat.
Haben Sie vor der Eheschließung dagegen eine Gütertrennung vereinbart, dann dürfen Sie alle Vermögenswerte behalten, die Sie selbst während der Ehezeit mit Ihrem eigenen Geld angeschafft haben.
Unabhängig davon aber, welche Rechtsform Sie für Ihre Ehe gewählt haben: ein sogenannter Versorgungsausgleich findet bei einer Scheidung immer statt. Er hat den Hintergrund, dass jeder der beiden Ehepartner eine Rente erhält. Dabei spielt keine Rolle, wer diese Altersversorgung „verdient“ hat.
Die Rentenansprüche, die während der Ehe entstanden sind, werden gegeneinander aufgerechnet und ausgeglichen. Dazu gibt es feste Regelungen, die auch kaum verhandelbar sind. Man kann zwar versuchen, diese Ansprüche mit Hilfe eines Ehevertrags auszuschließen, die meisten Familienrichter akzeptieren derartige Regeln aber nicht und halten sie für sittenwidrig.
Da eine späte Scheidung oft den Verlust des Lebensstandards für beide Partner mit sich bringt, empfiehlt es sich, frühzeitig für den Ernstfall vorzusorgen und sich fürs Alter mit entsprechenden Vorsorgemaßnahmen zusätzlich abzusichern.