Wenn es um behinderten- und altersgerechtes Bauen geht, ist der Begriff „barrierefrei“ genau definiert. Der Gesetzgeber gibt klare Richtlinien und Maße vor, die beim Bauen berücksichtigt werden müssen.
Hier die wichtigsten Vorgaben für Barrierefreiheit auf einen Blick:
Barrierefrei im Eingangsbereich
- Ob im Eingangsbereich oder in der Wohnung: Rollstuhlfahrer brauchen im Vorfeld immer ausreichend Wendeplatz, um Türen, Fahrstuhl oder Schränke zu öffnen. 1,50 x 1,50 Meter Barrierefreiheit sind hier die Faustregel. Auch die Türbreite ist innen und außen genau festgelegt. 80 Zentimeter sind das Minimum, für Rollstuhlfahrer sind 90 Zentimeter ideal.
- Parkplätze brauchen Überbreite, um als barrierefrei zu gelten: An einer Ausstiegsseite sollten neben der Autotür 1,50 Meter freie Fläche bleiben
- Für Rollstuhlfahrer eine echte Herausforderung sind die Müllräume. Hier empfiehlt sich eine Absenkung der Stellfläche, damit der Tonnendeckel auch im Sitzen geöffnet werden kann – und damit barrierefrei ist.
- Die Wege vor dem Haus sollten breit genug für einen Rollstuhl und maximal ein Gefälle von drei Prozent (längs) bzw zwei Prozent (quer) haben.
Ohne Barrieren durch das Treppenhaus
- Die ideale Höhe für Dosen, Schalter und Armaturen beträgt für Menschen mit Handicap 85 Zentimeter.
- Das Treppengeländer sollte 85 Zentimeter hoch sein und am unteren und oberen Ende der Treppe jeweils 30 Zentimeter über die Treppe hinausragen. Kugeln können Sehbehinderten Anfang oder Ende signalisieren.
- Der Handlauf muss beidseitig angebracht werden. Er sollte wegen der Griffigkeit einen Durchmesser von 3 – 4,50 Zentimeter Durchmesser haben.
- Farbliche Kontraste im Treppenbereich geben Orientierung.
- Stufen mit Unterschneidungen, z.B. Wendeltreppen, sind tabu. Sie bergen hohe Verletzungsgefahr.
- Ein befahrbarer Fahrstuhl ist Pflicht für barrierefreie Treppenhäuser.
- Der Abstand von der Treppe zur Wohnungstür muss mindestens 1,50 Meter betragen, die Tiefe (ca. 20 Zentimeter) der obersten Stufe wird aber extra berechnet.
Küche: Barrierefrei kochen
- Die ideale Höhe für Küchengeräte, Spüle und Arbeitsfläche beträgt 82 Zentimeter. Oberschränke sollten für Rollstuhlfahrer nicht höher als 1.40 Meter, Unterschränke nicht weniger als 40 Zentimeter sein.
- Die Kniehöhe eines Sitzenden oder Rollstuhlfahrers beträgt 67 Zentimeter, die Arbeitshöhe in der Regel 82 Zentimeter. Alle unterfahrbaren Küchengeräte (Herd, Spüle , Arbeitsfläche) müssen also extrem flach sein. Der Siphon sollte möglichst unter Putz liegen.
- Für Gehbehinderte empfiehlt es sich, Herd, Arbeitsplatte und Spüle nebeneinander einzubauen, für Rollstuhlfahrer aber über Eck.
- Rollcontainer unter den flachen Einbauten helfen, Stauraum zu schaffen. Der Wendkreis vor jedem Gerät sollte 1,50 x 1,50 Meter betragen, wobei Überschneidungen erlaubt sind.
- Rollstuhlfahrer benötigen viel Platz und gleichzeitig ausreichend gut erreichbaren Stauraum. Befahrbare Kleiderschränke oder Vorratskammern sind daher für barrierefreie Küchen empfehlenswert.
Barrierefrei in Bad und WC
- Auch hier gilt die Faustregel , dass vor jeder genutzten Einrichtung (Waschbecken, Toilette, Wanne etc.) 1,50 x 1.50 Meter frei zum Manövrieren bleiben. Die Flächen können sich aber überschneiden. Die Dusche sollte völlig ebenerdig sein, dann kann ihre Fläche mitgezählt werden
- Die Türen müssen nach außen zu öffnen sein. Grund: Stürze passieren sehr oft im Bad! Liegt der Verletzte vor einer nach innen gerichteten oder gar verschlossenen Tür, kann das fatale Folgen habe.
- Die Duschwanne muss bodengleich sein, um das Kriterium „Barrierefreiheit“ zu erfüllen.
- Armaturen sollten auf 85 Zentimeter Höhe und mit 50 Zentimeter Abstand zur Ecke installiert werden.
- Die vorgeschriebenen Maße für eine behindertengerechte und barrierefreie Toiletten sehen einen Mindestabstand zur Wand vor (95 Zentimeter an einer Seite, 30 an der anderen, 70 Zentimeter in der Tiefe.
- Im WC-Bereich muss es möglich sein, einen Stützgriff mit integrierter Tastatur für die Spülung zu installieren.